LRS Förderung

Sekundarstufe 1

Lese- und Rechtschreibförderung

Als erste Deutscharbeit wird im Jahrgang 5 eine Aufsatzform geschrieben. Die Schülerinnen und Schüler, die hinsichtlich ihrer Rechtschreibfähigkeiten auffällig sind, bearbeiten klassenübergreifend an einem gemeinsamen Termin die „Hamburger Schreib-Probe (HSP)“. Die „Hamburger Schreib-Probe“ wird überall in Deutschland regelmäßig mit einer großen Zahl an Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Dies erlaubt eine Aussage darüber, wie die Rechtschreibleistungen eines Schülers/einer Schülerin im Vergleich zu anderen Schülern und Schülerinnen an deutschen Gymnasien einzuschätzen sind. Es handelt sich bei dem Test um ein bildgestütztes Diktat von sechzehn einzelnen Wörtern und fünf Sätzen. Am Ergebnis können die Kompetenzen der Lernenden in den grundlegenden Rechtschreibstrategien – alphabetisch, orthografisch und morphematisch – abgelesen werden. Wichtig dabei ist, dass das Strategieprofil nicht die Fehler aufzeigt, sondern die individuellen Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler ermittelt. Das Ergebnis des Tests ist eine sinnvolle Basis für eine individuelle, am Können der Schülerinnen und Schüler orientierten Förderung.

Wann besteht Förderbedarf?
Förderbedarf besteht auf jeden Fall, wenn bei der „Hamburger Schreib-Probe“ ein Prozentrangwert von 15 oder weniger erreicht wurde. Der Prozentrang gibt an, wo der Schüler im Vergleich zu anderen Schülern steht, also wie viele Schüler besser, schlechter oder gleich gut sind. Ein Prozentrang von 15 sagt aus, dass 15 von 100 Schülern eine gleiche oder schlechtere Leistung erzielt haben. Selbstverständlich stützen wir uns bei der Diagnose nicht nur auf den Test. Wenn die Deutschlehrer und Deutschlehrerinnen Auffälligkeiten wahrnehmen, werden diese mit den Eltern und der Förderbeauftragten besprochen und es besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine Fördermaßnahme einzuleiten. Sollte bei einem Kind in der Grundschule oder durch einen externen Spezialisten (z.B. Kinder- und Jugendpsychiater oder –psychotherapeut) eine Lese- und Rechtschreibschwäche oder -störung festgestellt worden sein, informieren sie bitte den Deutschlehrer darüber, damit sichergestellt wird, dass die Fördermaßnahme auch an der MLS fortgeführt wird.

Förderkurse
• Die MLS bietet einen LRF-Kurs für die 5. Klassen an, der 2 Wochenstunden umfasst und nachmittags angeboten wird. (Beginn nach Durchführung der Hamburger Schreibprobe)
• Auch die für die Klassen 6 und 7 wird ein Förderkurs angeboten. Wenn die Klassenkonferenz Förderbedarf festgestellt hat, ist die Teilnahme am Förderkurs verpflichtend. Auch die Gewährung von weiteren Maßnahmen (Nachteilsausgleich, „Notenschutz“ etc.) ist an die regelmäßige Teilnahme am Förderkurs geknüpft.
• Ab Klasse 8 soll bei Weiterbestehen der Schwierigkeiten eine außerschulische Förderung stattfinden, die nachgewiesen werden muss, wenn eine weitere Fördermaßnahme bewilligt wurde. Der/die DeutschlehrerIn und die Förderbeauftragte können hierzu Fördermaterial empfehlen.

LRS in der Oberstufe und im Abitur
Spätestens am Ende der Mittelstufe sollte die individuelle Förderung abgeschlossen sein. Nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgt auf Antrag der Eltern bzw. des volljährigen Schülers nach Genehmigung des Schulamtes eine Fortsetzung der Maßnahmen aus der Mittelstufe. Der schriftliche Antrag an die Schulleitung muss einmalig zu Beginn der Einführungsphase gestellt werden. Über Umfang und Fortführung der Maßnahme berät die Klassenkonferenz einmal im Halbjahr.

Beachten sie bitte, dass in den Abiturprüfungen nur ein Nachteilsausgleich gewährt werden kann, eine Abweichung von den Grundsätzen der Leistungsbewertung („Notenschutz“) wird nicht genehmigt. Der Antrag auf Nachteilsausgleich in der Abiturprüfung muss von den Eltern oder dem volljährigen Schüler gesondert gestellt werden. Über den Antrag entscheidet die Prüfungskommission.

Eine Weiterführung der Maßnahmen in der Oberstufe muss im Abiturzeugnis vermerkt werden, sobald einmal eine Zeugnisbemerkung in den Zeugnissen Q1 bis Q4 erscheint. Eine solche Zeugnisbemerkung muss erfolgen, wenn die Fördermaßnahme ein Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung („Notenschutz“) beinhaltet.

 

Elterninfo LRS
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